Liebe Genossinnen und Genossen,


am Dienstag haben Claus Peter Poppe für unsere Fraktion und Ina Korter für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen gemeinsam mit unserer Kultusministerin Frauke Heiligenstadt ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Lehrkräften angekündigt.

Einen besonderen Schwerpunkt hat dabei ein neues Altersteilzeitmodell. So soll Lehrkräften ab dem Schuljahr 2015/2016 auch Altersteilzeit im Blockmodell ermöglicht werden. Die vorgeschlagene Variante der Altersteilzeit entspricht dem Wunsch vieler Lehrkräfte nach früherem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst und ist somit attraktiver als das bisherige reine Teilzeitmodell. Eine frühere Entlastung, wie sie nun entwickelt und vorgestellt wurde, ist gerechtfertigt. Lehrkräfte haben besondere Belastungen, diesen Umstand wird die neue Regelung gerecht.

Außerdem wird das neue moderne Abitur Stress nicht nur bei Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei den Lehrkräften abbauen. Die Kerncurricula werden auf die neue Schulzeitdauer angepasst, ohne den Fachlernstoff quantitativ auszuweiten. Das gibt auch den Lehrkräften mehr Zeit für Vertiefung und Wiederholung und ermöglicht nachhaltigeres Lernen. Weniger Stress bei Schülerinnen und Schülern bedeutet auch weniger Stress für Lehrkräfte und ein besseres Arbeitsklima!

Die Verkleinerung der Klassen, die von der Vorgängerregierung teilweise nicht entsprechend durch die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel finanziert war, wird fortgesetzt und von uns finanziell abgesichert. In der Grundschule beträgt die Schüler/innen-Höchstzahl nun 26 (zuvor 28), im Sekundarbereich I an Realschulen und Gymnasien 30 (zuvor 32). Damit wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass Klassengrößen über 30 Schülerinnen und Schüler pädagogisch nicht sinnvoll sind und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte stark belasten können.

Mit der „Hildesheimer Erklärung“ haben wir den Weg zu einem inklusiven Bildungssystem in Niedersachsen skizziert. Wir haben damit deutlich gemacht, dass wir die „Inklusive 2 Gesellschaft“ wollen und vorantreiben und dabei gleichzeitig die berechtigten Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen. Der „Liebe-FreundInnen-Brief“ von Claus Peter Poppe, der gestern auf den Weg gebracht wurde, gibt eine gute Zusammenfassung des aktuellen Sachstandes und der weiteren Planungen.

In der vergangenen Woche haben die Landesregierung, der Bund, die betroffenen Landkreise, die Meyer-Werft und die Umweltverbände eine Absichtserklärung zur Verbesserung der Wasserqualität unterzeichnet. Hieran knüpfen wir mit unserer Aktuellen Stunde „Masterplan Ems 2050 - Eine nachhaltige Lösung für die Region“ an, weil dies eine bedeutende Entwicklung für Niedersachsen ist. Unser Ziel ist, die mit Schlick- und Sauerstoffproblemen behaftete Ems bis 2050 Schritt für Schritt wieder zu einem lebendigen Fluss zu machen und die Ems gleichzeitig als leistungsfähige Wasserstraße zu sichern. Damit erhalten 3000 direkte Arbeitsplätze bei der Meyer-Werft und viele Tausend mittelbare Arbeitsplätze in Niedersachsen langfristig Planungssicherheit.

Unsere weitere Agenda für das Juni-Plenum

Entschließungsantrag „Wohnortnahe und flächendeckende Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherstellen - Krankenhausplanung neu ausrichten“ (Drs. 17/1618)

In Niedersachsen existiert ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, das eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet. Hierbei ist der Anteil kleinerer Krankenhäuser überdurchschnittlich hoch. Die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung werden indes immer schwieriger. Die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Betriebskostenfinanzierung und Qualitätssicherung setzen deutliche Anreize zur Konzentration von Krankenhäusern in größeren Einheiten. Hinzu kommt die demografische Entwicklung, die mittel- bis langfristig im Flächenland Niedersachsen regional sehr unterschiedliche Versorgungsbedarfe verursachen wird. Ein fairer Wettbewerb zwischen privaten Klinikkonzernen und freigemeinnützigen sowie öffentlichen Trägern ist darüber hinaus nicht mehr gegeben. Erschwerend kommt hinzu, dass bis zum Regierungswechsel 2013 seitens des Landes der Investitionsstau für Krankenhausbaumaßnahmen auf über 1,5 Mrd. Euro angewachsen ist. Diese vielfältigen Problemlagen stellen die Krankenhausplanung des Landes Niedersachsen vor neue und große Herausforderungen.

Deshalb ist es unser Ziel, den Krankenhausplan des Landes so auszurichten, dass eine moderne, leistungsfähige und wohnortnahe Krankenhausversorgung auch in Zukunft sichergestellt werden kann und u.a. das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) zu novellieren.

Entschließungsantrag „Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen“ (Drs. 17/1619)

Der Zugang zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen ist im deutschen Gesundheitswesen in der Praxis mit Hemmnissen verbunden. Diese Hemmnisse sollten abgebaut und der Zugang zu medizinischer Versorgung vereinfacht bzw. sichergestellt werden. Dies gilt sowohl für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Duldung als auch für EU-Migrantinnen/EU-Migranten ohne Krankenversicherung oder Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus.

So haben Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bisher nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen, während Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus der Zugang zu medizinischer Versorgung generell erschwert ist. Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus wagen es in der Regel nicht, sich mit Beschwerden oder nach Unfällen in medizinische Behandlung zu begeben, weil sie die Entdeckung durch die Ausländerbehörden fürchten. Ärztinnen und Ärzte, die ohne sichere Kostenübernahme durch das Sozialamt eine Behandlung durchführen, gehen ein Kostenrisiko ein. Die Bundesärztekammer weist außerdem darauf hin, dass dieser Umstand für den betroffenen einzelnen Menschen gravierende bis existenzielle Auswirkungen und für die Bevölkerung auch eine kollektive Dimension hat, da Infektionskrankheiten nicht oder viel zu spät festgestellt und behandelt werden können.

Deshalb ist es unser Ziel, die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell zu prüfen. Außerdem wollen wir für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus im Rahmen eines Modellversuchs einen „Anonymen Krankenschein“ einführen und uns für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Übermittlungspflichten gemäß § 87 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf die öffentlichen Stellen beschränkt werden, die der Gefahrenabwehr und der Strafrechtspflege dienen.

Entschließungsantrag „Familiennachzug syrischer Flüchtlinge in Niedersachsen“ (Drs. 17/1615)

Hunderttausende syrische Flüchtlinge fliehen aus Syrien und über „Anrainerstaaten“ wie den Libanon, Jordanien, die Türkei und Ägypten in die Europäische Union. Aktuelle Zahlen belegen, dass mittlerweile mindestens 2,4 Millionen syrische Flüchtlinge außerhalb des Landes zu verzeichnen sind. Deutschland hat sich bereit erklärt, Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg aufzunehmen. Die Zahl der Aufnahmeanträge liegt in vielen deutschen Bundesländern über den vorhandenen Kontingenten. Unser gemeinsames Ziel und unsere humanitäre Verpflichtung in Niedersachsen ist es, mehr syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen.

Entschließungsantrag „Unser Grundwasser in Niedersachsen schützen - Gespräche mit den Niederlanden beginnen“ (Drs. 17/1616)

Die niederländische Regierung erwägt zurzeit die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus Lagerstätten im Schiefergestein (unkonventionellen Lagerstätten) an der Grenze zu Deutschland. Aktuell führt die niederländische Regierung eine strategische Umweltprüfung zu diesem Vorhaben durch, an der sich aufgrund einer möglichen Betroffenheit auch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie das Land Niedersachsen beteiligen können. Diese strategische Umweltprüfung wird unter anderem Grundlage für die Entscheidung der niederländischen Regierung sein, ob und in welchen Gebieten die Förderung von Erdgas aus Schiefergestein in den Niederlanden möglich sein wird. 4

Rotgrün in Niedersachsen wird in den Austausch mit der niederländischen Regierung zu diesem Thema treten mit dem Ziel, dass der Besorgnisgrundsatz des deutschen Wasserrechts auch für Vorhaben in den Niederlanden zur Geltung kommt, bei denen Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser in Niedersachsen nicht ausgeschlossen werden können.

Entschließungsantrag „Harzwasserwerke müssen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben“ (Drs. 17/1617)

Vor einem Jahr hat der Landtag beschlossen, dass die Wasserversorgung in Niedersachsen im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben kann und das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, für diesen Bereich Entscheidungen zu treffen, nicht eingeschränkt wird. Diesem Beschluss gilt es auch, in Hinblick auf eine Veräußerung der Harzwasserwerke zu entsprechen.

Wir unterstreichen mit dieser Entschließung unseren Beschluss vom 29.05.2013, dass Wasser kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft ist. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die nicht privaten Renditeinteressen unterstellt werden darf. Deshalb werden wir die vertraglichen Mitwirkungsrechte des Landes nutzen, um den öffentlichen Einfluss auf die Harzwasserwerke zu sichern. Die Harzwasserwerke müssen dauerhaft mehrheitlich im Besitz öffentlicher Wasserversorger bleiben.