Verabschiedung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Rechtsgrundlage für die Förderung von Vorhaben des
öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus. Wir realisieren damit ein
zentrales Vorhaben. Die Kommunen und Verkehrsunternehmen in Niedersachsen erhalten mit
diesem Gesetz verlässliche Förderkriterien für die Finanzierung von Vorhaben des öffentlichen
Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus.

Entschließungsantrag „Finanztransaktionssteuer einführen – Initiative für Verstärkte Zusammenarbeit
ist erster konkreter Schritt für eine globale Umsetzung“ (Drs. 17/1328)

Wir begrüßen die Pläne zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Verstärkter Zusammenarbeit
durch elf Staaten der Europäischen Union. Mit Frankreich und Deutschland treten zwei der
gewichtigsten Stimmen in der Europäischen Union für dieses Anliegen ein. Grundsätzlich ist allerdings
eine Zusammenarbeit aller Staaten der Europäischen Union in diesem Bereich Voraussetzung,
das Ziel eines substantiellen und gerechten Beitrages der Finanzmärkte zu den Steuereinnahmen
und ein Mehr an Finanzstabilität erreichen zu können. Außerdem ist eine EU-weite Harmonisierung anzustreben. Die Bemühungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag, dieses
Anliegen voranzubringen, sind zu begrüßen. Die Entschließung des Landtags zeigt, dass die Einführung der europäischen Finanztransaktionssteuer nicht nur in der EU und fraktionsübergreifend,
sondern auch auf allen politischen Ebenen gewollt ist – auch wenn wir feststellen müssen, dass
die Dynamik der Jahre 2012 und 2013 in der Diskussion über die Finanztransaktionssteuer, die
aus den Folgen der Finanzmarktkrise resultierte, nachgelassen hat. Diese Dynamik muss wieder
verstärkt werden, hierfür kann der Entschließungsantrag einen Beitrag leisten. Wir brauchen die
Finanztransaktionssteuer als Instrument zur Regulierung der Finanzmärkte.

Entschließungsantrag „Optionszwang schnell und vollständig abschaffen“ (Drs. 17/1336)

Der Koalitionsvertrag zwischen unserer Partei und CDU/CSU auf Bundesebene beinhaltet eine
Neuregelung des sogenannten Optionszwangs. Neben der Präambel findet sich im Abschnitt „Integration und Zuwanderung gestalten“ folgende Formulierung: „Für in Deutschland geborene und
aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.“ Mit
diesem Entschließungsantrag begrüßen wir die grundsätzliche Einigung in der Großen Koalition,
die diskriminierende Regelung des sogenannten Optionszwangs aufzuheben. Gleichzeitig fordern
wir, dass auch die bisher betroffenen Personen berücksichtigt werden, die sich bereits für die
deutsche oder eine ausländische Staatsbürgerschaft entscheiden mussten. Diesem Personenkreis
soll die Möglichkeit eingeräumt werden, schnellstmöglich die deutsche Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne ihre ausländische Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen, oder ihre ausländische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne ihre deutsche Staatsbürgerschaft abgeben zu
müssen.

Entschließungsantrag „Die finanziellen Risiken der Atomkraft dürfen nicht auf die Allgemeinheit
abgewälzt werden – Vorsorgeleistungen für Atomkraft reformieren“ (Drs. 17/1334)

Die Betreiber deutscher Atomkraftwerke (AKW) sind gemäß dem Verursacherprinzip verpflichtet,
finanzielle Vorsorge für Atomunfälle, die Entsorgung des Atommülls und den Rückbau der Anlagen
zu treffen. Diese Vorsorgeleistungen sind jedoch unzureichend. Die Gesamtsumme der Rückstellungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke, die von den Energieversorgungsunternehmen gebildet wurden und von den AKW-Betreibern verwaltet werden, betrug Ende 2011 ca. 33 Milliarden Euro. Diese Rückstellungen sind jedoch nicht vor Krisen oder einer Insolvenz des Betreibers geschützt. Hinzu kommt, dass auch deutsche Atomkraftwerke nur unzureichend gegen einen GAU versichert sind. Die Deckungs-vorsorge der AKW-Betreiber deckt im Rahmen eines Haftungsrings der EVUs nur 2,5 Milliarden Euro ab. Ein schwerer Atomunfall könnte in Deutschland allerdings langfristig Kosten von bis zu 5 000 Milliarden Euro verursachen. Die entstandenen Schäden müsste demnach die öffentliche Hand tragen.
Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir unsere Landesregierung u. a. auf, sich im Bundes-rat dafür einzusetzen, die Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Damit könnte sichergestellt werden, dass Mittel im Bedarfsfall in ausreichender Höhe unverzüglich zur Verfügung stehen.

Entschließungsantrag „Flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern und Arbeit der Hebammen endlich würdigen“ (Drs. 17/1329)

Bereits zum 1. Juli 2015 gibt es für die Hebammen in Deutschland kaum mehr eine Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung für die Berufsrisiken abzuschließen, da sich die Nürnberger Versicherung zu diesem Datum aus dem Haftpflichtgeschäft für Hebammen zurückzieht. Hebammen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Dies würde das Aus für die Versorgung der Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen, insbesondere mit der Geburtshilfe, bedeuten.
Um den Beruf der Hebamme zu retten und die Einkommenssituation der Geburtshelferinnen zu verbessern, fordern wir mit diesem Entschließungsantrag Hilfen und Unterstützung für die Betroffenen. Die Arbeit der Hebammen ist wichtig und nicht wegzudenken. Wir wollen die flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern. Mit diesem Antrag fordern wir unsere Landesregierung unter anderem dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung zu überführen oder einen aus Bundesmitteln steuerfinanzierten Haftungsfonds einzurichten, durch den die über die Haftungshöchstgrenzen hinausgehenden möglichen Schäden bezahlt werden können.

Entschließungsantrag „Niederdeutsch und Saterfriesisch weiter fördern!“ (Drs. 17/1330)

In weiten Teilen Niedersachsens sind die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch oder Plattdeutsch und Saterfriesisch deutlich wahrnehmbare Merkmale der kulturellen Vielfalt. Niederdeutsch wird im ländlichen Raum bei der Arbeit und im privaten Bereich nach wie vor viel gesprochen. Angebote in und für Plattdeutsch von Kultur- und Heimatvereinen oder bei Volks-hochschulen finden großes Interesse bei Vereinsmitgliedern und in der Bevölkerung. Literarische Veröffentlichungen in Plattdeutsch erscheinen in beträchtlicher Anzahl; plattdeutsche Kolumnen in regionalen Tageszeitungen und in den elektronischen Medien finden eine große Resonanz. Die Minderheitensprache Saterfriesisch ist eine mittelalterliche Form des Friesischen, wird in einem eng umgrenzten Gebiet nur noch von etwa 2 000 Menschen gesprochen und bedarf des besonderen Schutzes.
Mit unserem Entschließungsantrag werden Bitten an unsere Landesregierung formuliert, die deutlich machen, dass es sich bei der Förderung des Niederdeutschen und des Saterfriesischen nicht um eine Modeerscheinung handelt, sondern um eine Daueraufgabe, für welche die Landesregierung verlässlich einsteht.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungs-gesetzes“ (Drs. 17/1332)

Mit dieser Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes soll dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen für die Bestellung einer oder eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden. Dieser Schritt ist eine logische Konsequenz aus dem Grundgedanken von Inklusion.