Liebe Genossinnen und Genossen,

bevor wir zur Agenda der aktuellen Plenarwoche kommen möchte ich zunächst einen kleinen Rückblick geben.

Ein Jahr Rot-Grüne Regierungskoalition – Ein gutes Jahr für Niedersachsen

Wir alle haben ganz genau den 20. Januar 2013 in Erinnerung. Für mich bleibt das ein unvergess-licher Tag. Denn nach einem spannenden Wahlabend stand fest, dass wir zusammen mit Bünd-nis90/Die Grünen die Mehrheit stellen und eine Koalition bilden können. Wir können selbstbewusst sagen: Ein Jahr Rot-Grüne Regierungskoalition – Ein gutes Jahr für Niedersachsen. Aber das ist erst der Anfang: Erneuerung und Zusammenhalt – Nachhaltige Politik für Niedersachsen – das ist der Titel unseres Koalitionsvertrages, das ist unser Anspruch an die Gestaltung unseres Bundeslandes.

Zur Diskussion um Hinrich-Wilhelm Kopf

In der zurückliegenden Woche fand unsere Diskussionsveranstaltung "Hinrich-Wilhelm Kopf. Die Vergangenheit des ersten Niedersächsischen Ministerpräsidenten als Profiteur des NS-Regimes" statt, zu der wir unter der Federführung unserer Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta eingeladen hatten, die den Umgang mit der Person Hinrich Wilhelm Kopf, seinem politischen Erbe und dessen Folgen zum Thema hatte.
Es war eine öffentliche Podiumsdiskussion zu einem Thema, dem wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Niedersachsen, als SPD-Landtagsfraktion, als Parlamentarierinnen und Parlamentarier und nicht zuletzt als Demokraten stellen. Zentral ist dabei die Frage, ob und wie NS-Netzwerke auch nach Kriegsende weiterhin funktioniert haben, zum Beispiel bei der Be-setzung von Posten in der politischen Verwaltung und Beamtenschaft.
Und: Auch die positiven Beispiele sollten Beachtung finden und wieder verstärkt in den Blickpunkt gerückt werden. Als Beispiele lassen sich hier Personen wie Alfred Kubel oder Otto Bennemann nennen – der gradlinige Weg beider Personen führte vom ISK über den Widerstand gegen den Nationalsozialismus bzw. das Exil in führende Funktionen im Nachkriegsdeutschland und unserem Bundesland! Das zeigt, dass die Diskussion nicht beendet ist, da es eben nicht allein um die Um-benennung von Straßen und Plätzen geht. Deshalb werden wir in den nächsten Wochen innerhalb der Fraktion darüber beraten, wie wir mit dieser komplexen Fragestellung im Rahmen unserer Parlamentsarbeit weiter umgehen.

Unsere Agenda fürs Plenum

Entschließungsantrag „Arbeitsplätze sichern – Das EEG im Einklang mit dem EU-Beihilferecht reformieren – Die Energiewende zukunftsfähig gestalten“ (Drs. 17/1113)

Wie wir bereits in der vergangenen Fraktionssitzung besprochen haben, hat die Europäische Kommission ein förmliches Hauptprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet. Das Verfahren bezieht sich auf die teilweise Befreiung stromintensiver Unternehmen. In Niedersachsen sind zentrale Unternehmen hiervon betroffen! Das gilt u. a. für die DOW, Salzgitter AG und viele andere Unternehmen.
Wie ihr wisst, hatten wir als SPD-Landtagsfraktion unter der Federführung von Petra Emmerich-Kopatsch, die wichtigsten Unternehmen am 10. Januar 2014 zu einem Dialog eingeladen. Für uns ist klar, dass die Sonderregelungen des EEG für energieintensive Unternehmen dringend beibe-halten werden müssen – nicht für alle Unternehmen, aber doch für einige, wie z. B. die grundstof-ferzeugende Industrie! Die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Un-ternehmen stellen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Und entscheidend ist da-bei: Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist ein zentrales wirt-schaftspolitisches Ziel Deutschlands und der gesamten Europäischen Union. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten haben wir die Finanzmarktkrise auch deshalb so gut überstanden haben, weil wir – auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten - eine funktionierende und erfolgreiche Industrie bei uns vorzuweisen haben. Deshalb brauchen wir eine aktive Industriepoli-tik. Und auch deshalb streiten wir dafür, dass stromintensive Unternehmen und die damit verbun-denen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten in Deutschland und der EU erhal-ten bleiben. Der vorliegende Entschließungsantrag unterstreicht diesen Anspruch!


Entschließungsantrag „Den Verbraucherschutz nicht den Lobbyinteressen der Fleischin-dustrie opfern – Schweineschlachtkörper auch weiterhin gründlich untersuchen“
(Drs. 17/1112)

Die Europäische Union plant mit einer Änderung ihrer „Verordnung mit besonderen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs“ (VO EG Nr. 854/2004), die veterinäramtlichen Untersuchungen von Schweine-Schlachtkörpern ab Juni dieses Jahres grundsätzlich nur noch visuell vorzunehmen. Auf den bisher obligatorischen Anschnitt innerer Organe, der Lymphknoten und auffälliger Stellen soll damit offenbar auf Druck der Interessenverbände der Fleischwirtschaft genauso verzichtet werden wie auf das Abtasten der Leber und anderer Organe.
Auf der Strecke bleibt dabei der Verbraucherschutz. Wir lehnen den geplanten grundsätzlichen Verzicht auf das Anschneiden und Abtasten von Schweine-Schlachtkörpern im Interesse der Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden ab. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag werden die EU-Kommission und die Bundesregierung aufgefordert, die bereits beschlossene Änderung der Verordnung 854/2004 zurückzunehmen. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, in den Bundesrat eine entsprechende Initiative einzubringen und sich im Rahmen der Ausgestaltung nationaler Verwaltungsvorschriften für eine möglichst umfassende risikomindernde und gründlichere Untersuchung von Schweine-Schlachtkörpern einzusetzen.


Entschließungsantrag „Jugendarbeitslosigkeit in Europa gemeinsam entschlossen be-kämpfen!“ (Drs. 17/1117)

Die Jugendarbeitslosigkeit nimmt in den Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union zum Teil dramatische Ausmaße an. Noch immer hat fast jeder vierte Jugendliche in Europa keine Arbeit und keinen Ausbildungsplatz. Damit sind nahezu 6 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren arbeitslos. In manchen Regionen Spaniens und Griechenlands sind sogar über 70 % der jungen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Als Antwort auf das zunehmende Problem der Jugendarbeitslosigkeit erarbeitete die EU-Kommission ein Konzept und unterbreitete dem Rat schließlich Ende 2012 den Vorschlag, eine sogenannte Jugendgarantie in Europa einzuführen – auch als Ergebnis der Initiative und Kampagne der SPE "Your future is my future - a European Youth Guarantee now!".
Der Rat nahm den Kommissionsvorschlag im April 2013 in eine entsprechende Empfehlung auf. Die Jugendgarantie sieht vor, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren - ob bei der Arbeitsverwaltung gemeldet oder nicht - innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes Angebot erhalten. Angeboten werden sollen ein Beschäftigungsverhältnis, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Weiterbildungsmaßnahme.
Deutschland und auch Niedersachsen haben im europäischen Vergleich eine niedrige Arbeitslosenquote bei den unter 25-Jährigen. Neben der Besonderheit der dualen Berufsausbildung, die maßgeblich zu einem erfolgreichen Übergang von der Ausbildung in einen Beruf beiträgt, zeigen gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Erfolge. Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf: Nach Angaben der Arbeitsagentur und Kammern suchten zum Ab-schluss des Ausbildungsjahres Ende September 2013 noch 12 600 Jugendliche in Niedersachsen einen Ausbildungsplatz (HAZ 31.10.2013). In einigen Regionen haben bis zu 80 % der Jugendli-chen, die von den Jobcentern betreut werden, keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Be-kämpfung von Jugendarbeitslosigkeit muss in Europa eine hohe Priorität zukommen.
Der vorliegende Entschließungsantrag dient der Unterstützung der Umsetzung der Jugendgaran-tie. Gerade im Vorfeld einer Europawahl sind die Menschen für europäische Themen sensibel – umso besser passt der Zeitraum unseres Antrages

Entschließungsantrag „Fortführung des Förderprogramms und Weiterentwicklung der Pro-jekte zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch“ (Drs. 17/1116)

In Niedersachsen gibt es einen großen Bedarf an Präventionsangeboten für Personen mit pädophilen Neigungen. Seit dem Jahr 2011 fördert das Land Niedersachsen zwei Projekte zur Prävention von Pädophilie.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag setzen wir uns unter anderem dafür ein, dass die Finanzierung pädophiliepräventiver ambulanter Therapien in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen überführt wird und dass die Förderung für die Präventionsprojekte PPD und PsM für weitere drei Jahre fortgeführt werden. Darüber hinaus wollen wir Projekte dahin gehend weiterentwickeln, dass Weiterbildungsmaßnahmen für Ärzte, Betreuer und Angehörige erarbeitet und angeboten werden, und darauf hinwirken, dass die Projekte ihre Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung mit anderen Partnern (z. B. der Charité) ausgebaut werden.